Informationen für melde- und gebührenpflichtige Firmen.
Was ist eine vorgezogene Entsorgungsgebühr?
Die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) ist eine gesetzliche Gebühr und
wird beim Verkauf einer Batterie erhoben. Unter den Begriff Batterien fallen
alle Arten von Batterien, Akkumulatoren und Hybridsystemen. Mit der erhobenen
Gebühr wird alles rund um das umweltgerechte Recycling der gebrauchten
Batterien sichergestellt und finanziert. Die Verwendung der Gebühr steht unter
der Aufsicht des Bundes.
Bei den Industrie- und Fahrzeugbatterien kann in
Ausnahmefällen auf die Erhebung der gesetzlichen Gebühren verzichtet werden.
Dies ist dann der Fall, wenn ganze Branchen oder Firmen für bestimmte
Batterietypen die umweltgerechte Entsorgung sowie deren Finanzierung nachweisen
können.
Nebst den Batterien sind auch Glasflaschen mit einer
gesetzlichen Gebühr VEG belegt.
Was sind vorgezogene Recyclingbeiträge?
Auf verschiedenen Wertstoffen, wie z.B. Aluminium-,
Stahlblech- und PET-Verpackungen, Haushalt- und Bürogeräten, Werkzeugen und
Spielwaren, wird von verschiedenen Branchenverbänden ein freiwilliger Recyclingbeitrag
(VRB) erhoben. Ein VRB wird dann erhoben, wenn einerseits vom Bund eine
Recyclingquote verlangt wird und andererseits der Erlös des wiedergewonnen
Wertstoffs tiefer ist als die gesamten Recyclingkosten.
Wer muss die vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien bezahlen?
Die Gebühr wird bei den erstmaligen Inverkehrbringern
von Batterien im Zollinland (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein), d.h. bei
den Importeuren und Herstellern erhoben. Die Gebühr wird auf den Kaufpreis der
Batterie überwälzt, so dass schlussendlich die Konsumenten die Gebühr berappen.
Die Verkaufsstellen sind aus Gründen der Transparenz von Gesetz wegen
verpflichtet, an gut sichtbarer Stelle im Geschäft darauf hinzuweisen, dass die
Batterien mit einer Entsorgungsgebühr belastet sind und sie die gebrauchten
Batterien kostenlos zurücknehmen.
Wer erhebt die vorgezogene Entsorgungsgebühr auf Batterien?
Die VEG wird im Auftrag des Bundesamts für Umwelt
(BAFU) von der INOBAT erhoben. Das
Mandat wird vom Bund nach den WTO-Beschaffungsbestimmungen und dem Bundesgesetz
über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) jeweils für eine Vertragsperiode
von fünf Jahren vergeben.
Wer bestimmt die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr?
Die Höhe der Gebühr wird vom Eidgenössischen
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestimmt und
in einer Verordnung erlassen. Gestützt auf diese Verordnung publiziert die
INOBAT den Gebührentarif nach Batterietypen und Gewicht.
Was ist mit gebrauchten Batterien zu tun?
Die INOBAT stellt für Sammelstellen verschiedene
Sammelbehälter und einen Gratisabholdienst zur Verfügung. Die qualifizierten
Beförderer von gebrauchten Batterien der INOBAT sind auf der Homepage
publiziert und können direkt kontaktiert werden
Wo finde ich Detailangaben zur vorgezogenen Entsorgungsgebühr?
Alle relevanten Bestimmungen finden Sie unter den Rechtsgrundlagen.
Fragen an INOBAT.
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